Die KommAustria wird in der Vollversammlung, in Senaten oder durch einzelne Mitglieder tätig.
Rückverweise
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 39 Verfahrensvorschriften
…1) Rechtsmittel gegen Entscheidungen der KommAustria 1. gemäß § 8 ORF G, 2. gemäß § 6b Abs. 3, §§ 11, 12, 15, § 15b Abs. 4, § 28b…
§ 30 Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks
…G oder dem AMD G verfügen oder in einem Verzeichnis nach § 6a Abs. 4 PrR G oder § 3 Abs. 8 AMD G geführt werden, gefördert werden, ebenso Veranstalter, die nicht der österreichischen Rechtshoheit unterliegen, aber ein speziell auf österreichisches Publikum ausgerichtetes Rundfunkprogramm ausstrahlen. Von der…
§ 29 Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks
…G oder dem AMD G verfügen oder in einem Verzeichnis nach § 6a Abs. 4 PrR G oder § 3 Abs. 8 AMD G geführt werden, gefördert werden, ebenso nichtkommerzielle Veranstalter, die nicht der österreichischen Rechtshoheit unterliegen, aber ein speziell auf österreichisches Publikum ausgerichtetes Rundfunkprogramm ausstrahlen. Nichtkommerzielle…