(1) Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch Zeitablauf,
2. bei Tod,
3. bei Verzicht,
4. bei Verlust der Wählbarkeit zum Nationalrat,
5. mit der Feststellung der Vollversammlung, dass das Mitglied wegen schwerer körperlicher oder geistiger Gebrechen zu einer ordentlichen Funktionsausübung unfähig ist,
6. mit der Feststellung der Vollversammlung, dass das Mitglied eine grobe Pflichtverletzung begangen hat,
7. mit der Feststellung der Vollversammlung, dass eine Unvereinbarkeit gemäß § 4 vorliegt.
(2) Scheidet ein Mitglied aus Gründen gemäß Abs. 1 Z 2 bis 7 aus, so ist unter Anwendung des § 3 unverzüglich ein neues Mitglied für den Rest der Funktionsperiode zu bestellen.
(3) Im Fall der Neubestellung von Mitgliedern nach Abs. 2 hat die Bundesregierung zu ihrem Vorschlag eine Stellungnahme der KommAustria einzuholen. Die KommAustria hat die Stellungnahme unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erfordernisse in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Rückverweise
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft und Neubestellung
…1) Die Mitgliedschaft erlischt: 1. durch Zeitablauf, 2. bei Tod, 3. bei Verzicht, 4. bei Verlust der Wählbarkeit zum Nationalrat, 5. mit der Feststellung der Vollversammlung, dass das Mitglied wegen schwerer körperlicher oder geistiger Gebrechen zu einer ordentlichen Funktionsausübung unfähig ist, 6. mit der Feststellung der…
§ 13 Zuständigkeit
…der Erledigung durch ein Einzelmitglied (Abs. 4) vorbehalten sind; 4. Verfahren aufgrund von Beschwerden (§ 25 PrR-G, § 61 AMD-G); 5. Angelegenheiten der Frequenzverwaltung im Bereich des Rundfunks, einschließlich Überprüfung von Zuordnungen und Entzugsverfahren; 6. Planung und Umsetzung der Digitalisierung, einschließlich der Erarbeitung des Digitalisierungskonzepts und…
§ 9 Vollversammlung
…Beschlussfassung über den Tätigkeitsbericht der KommAustria; (Anm. 1) 4. Abgabe von Stellungnahmen zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die in den Vollziehungsbereich der KommAustria fallen; 5. Abberufung von Mitgliedern gemäß § 5. (__________________ Anm. 1: Art. 2 Z 5 der Novelle BGBl. I Nr. 150/2020…
§ 4 Unvereinbarkeit
…Bereich der politischen Parteien (§ 1 PubFG) stehen; 3. Mitarbeiter des Kabinetts eines Bundesministers oder Büros eines Staatssekretärs oder eines anderen in § 5, 6 oder 8 Abs. 1 des Bezügegesetzes, BGBl. Nr. 273/1972, genannten Organs des Bundes oder eines Landes; 4. Personen, die in einem…