Soweit in Bundesgesetzen der KommAustria in erster Instanz Aufgaben und Befugnisse als Regulierungsbehörde zugewiesen sind, stehen diese auch dem Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu.
Rückverweise
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 13 Zuständigkeit
…der Bestimmungen zur kommerziellen Kommunikation (§§ 31 bis 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1 und 2, §§ 37 und 38 und 42 bis 45 AMD G, §§ 19 und 20 PrR G sowie 3. Abschnitt des ORF G, die werberechtlichen Bestimmungen…
§ 2 Aufgaben und Ziele der KommAustria
…sowie der Einhaltung der Bestimmungen der § 31 bis 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1 und 2, §§ 37 und 38 sowie 42 bis 45 AMD-G und der §§ 19 und 20 PrR-G durch private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter. Zur Erfüllung…