(1) Unter dieses Förderungsziel fallen Maßnahmen zur Stärkung der journalistischen Tätigkeit in der zunehmend digitalisierten Medienlandschaft, wie insbesondere die Gewährung von Mitteln für die geeignete Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeitern sowie der Förderung von Lehrredaktionen und Volontariaten im Bereich des Digitaljournalismus.
(2) Die Richtlinien haben nähere Bestimmungen über die Erstattungsfähigkeit von Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten, insbesondere auch über die Eignung der für die Ausbildung eingesetzten Einrichtungen, zu enthalten.
Rückverweise
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 33b Förderungsziele und Kumulierungsbeschränkung
…insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln können Förderungen zur Verfolgung der folgenden Förderungsziele gewährt werden: 1. Digitale Transformation (§ 33c) 2. Digital-Journalismus (§ 33d) 3. Jugendschutz und Barrierefreiheit (§ 33e). (2) Fördermittel nach diesem Abschnitt können nur insoweit mit Fördermitteln anderer Förderinstitutionen oder Gebietskörperschaften kumuliert werden, als dadurch…