(1) In ihrer Funktion als Servicestelle für Beschwerden und Informationsangebote zum Thema Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste hat die RTR GmbH
1. die Mediendiensteanbieter durch die Bereitstellung von Informationsangeboten darin zu unterstützen, ihre Inhalte für Menschen mit Seh- und/oder Hör-Beeinträchtigungen sowie für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, die auf einfache Sprache angewiesen sind, zugänglich zu machen,
2. ein Informationsangebot auch der Allgemeinheit bereitzustellen sowie
3. als Beschwerdestelle wegen fehlender Barrierefreiheit des Inhalts audiovisueller Mediendienste zu fungieren, wobei auch für eine leicht, unmittelbar und ständig zugängliche Onlineanlaufstelle Sorge zu tragen ist.
(2) Die Beschwerdestelle hat eine Stellungnahme des betroffenen Mediendiensteanbieters einzuholen, unter gegensätzlichen Standpunkten zu vermitteln und ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen. Sie hat nach Anhörung der Regulierungsbehörde Richtlinien für die Durchführung dieses Verfahrens festzulegen. Die Richtlinien haben sich an den Grundsätzen des § 6 Abs. 2 und Abs. 6 Z 1, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 2 des Alternative Streitbeilegung-Gesetzes (AStG), BGBl. I Nr. 105/2015, zu orientieren und sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Rückverweise
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 20b Barrierefreiheit
(1) In ihrer Funktion als Servicestelle für Beschwerden und Informationsangebote zum Thema Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste hat die RTR GmbH 1. die Mediendiensteanbieter durch die Bereitstellung von Informationsangeboten darin zu unterstützen, ihre Inhalte für Menschen mit Seh- und/od…
§ 19 Transparenz und Berichterstattung
…Servicestelle für Initiativen und Informationsangebote im Bereich der Medienkompetenz (§ 20a); b) Servicestelle für Beschwerden und Informationsangebote zum Thema Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste (§ 20b); c) Schlichtungsstelle nach dem 9b. Abschnitt des AMD G; d) außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach dem KDD-G; e) Beschwerdestelle nach § 89b des Urheberrechtsgesetzes…
ORF-G · ORF-Gesetz
§ 5 Weitere besondere Aufträge
…Werte darzustellen. Sie kann diesem Bericht unterstützt von der RTR GmbH als der auch für die audiovisuellen Mediendienste des ORF zuständigen Servicestelle nach § 20b KOG eine Stellungnahme über die weitere Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit anschließen. (3) Das dritte österreichweit empfangbare Hörfunkprogramm hat in seinem Wortanteil vorwiegend fremdsprachig zu sein. (4…