(1) Die RTR GmbH hat für die Bereitstellung eines vielfältigen Informationsangebots zum Thema Medienkompetenz im digitalen Zeitalter zu sorgen und als Servicestelle für Initiativen in diesem Bereich zu fungieren. Dazu zählt auch im Wege eines Informationsportals die Sammlung und Bereitstellung geeigneter Informationsquellen in einem auf der Website zugänglichen Verzeichnis. Ferner sind auch Medienkompetenztools zu präsentieren, damit insbesondere auch Video-Sharing-Plattform- und Mediendiensteanbieter Maßnahmen zum Erwerb von Medienkompetenz anbieten und zur Sensibilisierung der Medienkonsumenten beitragen.
(2) Zur Finanzierung der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Abschnitt sind der RTR GmbH jährlich 0,05 Millionen Euro vom Bund zusätzlich zum nach § 35 Abs. 1 zu leistenden Beitrag per 31. Jänner zu überweisen. § 35 Abs. 1 dritter und letzter Satz sind anzuwenden.
(3) Die RTR GmbH hat ein Informationsportal zu betreiben, auf dem Projekte und Initiativen, die der Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz dienen, insbesondere solche, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, dargestellt werden. Dazu haben jedenfalls die betreffenden Förderstellen des Bundes dafür zu sorgen, dass die Fördernehmer nachfolgend der RTR GmbH die wesentlichen Projektdaten bereitstellen.
Rückverweise
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 20 Kompetenzzentrum
…durch Publikationen und Fachveranstaltungen sowie Veröffentlichungen auf der Website; 3. Tätigkeiten im Rahmen der Servicestelle für Initiativen und Informationsangebote im Bereich der Medienkompetenz (§ 20a). (3) Die Aufgabe eines Kompetenzzentrums im Fachbereich Telekommunikation umfasst insbesondere die nachstehenden Tätigkeiten: 1. Durchführung von Analysen zu Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit den von…
§ 19 Transparenz und Berichterstattung
…Mitteln zur Förderung der Produktion von Audio-Podcasts; 5a. über die Tätigkeit als a) Servicestelle für Initiativen und Informationsangebote im Bereich der Medienkompetenz (§ 20a); b) Servicestelle für Beschwerden und Informationsangebote zum Thema Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste (§ 20b); c) Schlichtungsstelle nach dem 9b. Abschnitt des AMD G; d…