§ 19 Transparenz und Berichterstattung — KOG
(1) Entscheidungen der KommAustria und der RTR-GmbH sind unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und gesetzlicher Offenlegungspflichten in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
(2) Die KommAustria, die Telekom-Control-Kommission und die RTR-GmbH haben jährlich über ihre Tätigkeiten zu berichten und die Ergebnisse in einem gemeinsamen Tätigkeitsbericht (Kommunikationsbericht) zusammenzufassen.
(3) Der Bericht hat jeweils einen Abschnitt zu enthalten:
1. über die Tätigkeit der KommAustria;
2. über die Tätigkeit der Telekom-Control-Kommission;
3. über die Aufgaben und Tätigkeiten, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel der RTR-GmbH (einschließlich des Haushaltsplans in Angelegenheiten der KommAustria), getrennt nach Fachbereichen;
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch Art. 2 Z 7, BGBl. I Nr. 190/2021)
5. über die Vergabe der Mittel einschließlich eines Rechnungsabschlusses
a. aus dem Digitalisierungsfonds;
b. aus dem Fernsehfonds Austria;
c. aus dem Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks;
d. aus dem Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks;
e. aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation;
f. aus den Mitteln zur Förderung der Produktion von Audio-Podcasts;
5a. über die Tätigkeit als
a) Servicestelle für Initiativen und Informationsangebote im Bereich der Medienkompetenz (§ 20a);
b) Servicestelle für Beschwerden und Informationsangebote zum Thema Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste (§ 20b);
c) Schlichtungsstelle nach dem 9b. Abschnitt des AMD G;
d) außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach dem KDD-G;
e) Beschwerdestelle nach § 89b des Urheberrechtsgesetzes;
f) KI-Servicestelle;
6. gegebenenfalls über den Fortgang der Arbeiten im Bereich der Digitalisierung (§ 21 AMD-G);
7. über die Vollziehung des MedKF TG Und
8. zu den Aufgaben nach dem Politische-Werbung-Gesetz und den verhängten Sanktionen.
(4) Der Bericht ist einschließlich eines Berichtsteils über die Verwendung der nach § 35 Abs. 1 bis 1h und § 35a aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel dem Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport jährlich bis zum 30. Juni zu übermitteln und von diesem dem Nationalrat vorzulegen. Im Anschluss ist der Bericht durch die RTR GmbH in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Politische-Werbung-Gesetz
§ 5 Berichterstattung der KommAustria
…Die KommAustria hat im Rahmen ihres Tätigkeitsberichts nach § 19 Abs. 2 KOG einen mit den in Art. 25 Abs. 8 der Verordnung genannten Informationen versehenen Berichtsteil über die zur Erfüllung der Verpflichtungen der Verordnung verhängten…
§ 33i KOG · KOG · KommAustria-Gesetz
§ 33i Abwicklung der Förderungen
…Zweckmäßigkeit – Personal- und Sachaufwand der RTR GmbH für die Besorgung der Aufgaben nach diesem Abschnitt zu bestreiten. (3) Unbeschadet des § 19 KOG hat die RTR GmbH sämtliche Förderergebnisse spätestens innerhalb des dem Datum der Förderentscheidung folgenden Quartals in geeigneter Weise auf ihrer Website zu veröffentlichen.…
§ 33 Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation
…Verhaltensrichtlinien sowie über die Art, Anzahl und Erledigung von Beschwerdefällen zu berichten. Diese hat ihre Bewertung und Empfehlungen zur Wirksamkeit in ihrem Tätigkeitsbericht (§ 19) darzustellen. (4) Das Prüfungsrecht des Rechnungshofes bestimmt sich nach § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes.…
§ 32b Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger
…Verhaltensrichtlinien sowie über die Art, Anzahl und Erledigung von Beschwerdefällen zu berichten. Diese hat ihre Bewertung und Empfehlungen zur Wirksamkeit in ihrem Tätigkeitsbericht (§ 19) darzustellen.…
§ 2 Aufgaben und Ziele der KommAustria
…§ 36 Abs. 1 und 2, §§ 37 und 38 sowie 42 bis 45 AMD-G und der §§ 19 und 20 PrR-G durch private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat die KommAustria in regelmäßigen, zumindest aber monatlichen Abständen bei allen Rundfunkveranstaltern…
§ 39 AMD-G · AMD-G · Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
§ 39 Schutz Minderjähriger
… 4) durch die Mediendiensteanbieter zu berichten ( § 32a Abs. 2 Z 5 KOG ). Die Regulierungsbehörde hat in ihrem Tätigkeitsbericht ( § 19 KOG ) den Umsetzungsstand hinsichtlich der in Abs. 4 beschriebenen Verpflichtung darzustellen. Sie kann diesem Bericht eine für die Verbesserung der Wirksamkeit der Bereitstellung von Information…
§ 54f Schlichtung
…Form zu veröffentlichen. (3) Die Schlichtungsstelle hat über die anhängig gemachten Fälle jährlich einen Bericht zu erstellen, der im Rahmen des Tätigkeitsberichts nach § 19 Abs. 2 KOG zu veröffentlichen ist. Darüber hinaus hat die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde quartalsweise eine Zusammenfassung über Anzahl, Art und Inhalt der von ihr erledigten und der neuen…
§ 30b Barrierefreiheit
…oder aufgrund einer Beschwerde einleiten; zudem hat die Regulierungsbehörde ihrem Tätigkeitsbericht eine Stellungnahme zur Nichterfüllung anzuschließen. (4) Die Regulierungsbehörde hat in ihrem Tätigkeitsbericht ( § 19 KOG ) für die einzelnen Mediendiensteanbieter den Stand und die Entwicklung hinsichtlich der in Abs. 1 beschriebenen Verpflichtung mit einer vergleichsweisen Darstellung der beabsichtigten Zielwerte und…
§ 4b MedKF-TG · MedKF-TG · Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz
§ 4b Bericht über die Anwendung der Bestimmungen zur Bekanntgabepflicht
…1) Die KommAustria hat über die Anwendung der §§ 2, 3 und 4 in dem in § 19 Abs. 2 KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht, dessen Inhalt sich zudem nach Art. 25 Abs. 3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes bestimmt, zu berichten. (2) In dem Bericht hat die…
§ 7 KDD-G · KDD-G · Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz
§ 7 Evaluierung
…Die KommAustria hat jedes zweite Jahr im Rahmen des Tätigkeitsberichts (§ 19 Abs. 2 KOG) eine Evaluierung der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen und ihrer Finanzierung vorzunehmen. Die erste Evaluierung hat in dem das Jahr 2024 betreffenden Tätigkeitsbericht zu…
§ 89c UrhG · UrhG · Urheberrechtsgesetz
§ 89c Aufsicht über Anbieter großer Online-Plattformen
…RTR GmbH nach diesem Bundesgesetz zu überweisen ist. (8) Die Aufsichtsbehörde hat im Rahmen des über das Jahr 2023 zu erstellenden Tätigkeitsberichts (§ 19 Abs. 2 KOG) mit Unterstützung der Beschwerdestelle die Effizienz der in § 89b Abs. 2, Abs. 4 zweiter Satz und Abs. 5 vorgesehenen Verhaltenspflichten…
§ 5 ORF-G · ORF-G · ORF-Gesetz
§ 5 Weitere besondere Aufträge
…zum Jahr 2030 ist vom Österreichischen Rundfunk die Barrierefreiheit aller seiner Sendungen mit Sprachinhalten anzustreben. (2b) Die Regulierungsbehörde hat in ihrem Tätigkeitsbericht ( § 19 KOG ) auch für den Österreichischen Rundfunk den Stand und die Entwicklung hinsichtlich der in Abs. 2 beschriebenen Verpflichtung mit einer vergleichsweisen Darstellung der beabsichtigten Zielwerte…
§ 17 QJF-G · QJF-G · Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz
§ 17 Kommunikationsbehörde Austria
…der nach dem KommAustria-Gesetz – KOG, BGBl. I Nr. 32/2001, eingerichteten Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). (2) Unbeschadet des § 19 KOG hat die KommAustria sämtliche Förderergebnisse spätestens zwei Wochen nach Auszahlung in geeigneter Weise auf ihrer Website zu veröffentlichen.…
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