(1) Entscheidungen der KommAustria und der RTR-GmbH sind unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und gesetzlicher Offenlegungspflichten in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
(2) Die KommAustria, die Telekom-Control-Kommission und die RTR-GmbH haben jährlich über ihre Tätigkeiten zu berichten und die Ergebnisse in einem gemeinsamen Tätigkeitsbericht (Kommunikationsbericht) zusammenzufassen.
(3) Der Bericht hat jeweils einen Abschnitt zu enthalten:
1. über die Tätigkeit der KommAustria;
2. über die Tätigkeit der Telekom-Control-Kommission;
3. über die Aufgaben und Tätigkeiten, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel der RTR-GmbH (einschließlich des Haushaltsplans in Angelegenheiten der KommAustria), getrennt nach Fachbereichen;
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch Art. 2 Z 7, BGBl. I Nr. 190/2021)
5. über die Vergabe der Mittel einschließlich eines Rechnungsabschlusses
a. aus dem Digitalisierungsfonds;
b. aus dem Fernsehfonds Austria;
c. aus dem Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks;
d. aus dem Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks;
e. aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation;
f. aus den Mitteln zur Förderung der Produktion von Audio-Podcasts;
5a. über die Tätigkeit als
a) Servicestelle für Initiativen und Informationsangebote im Bereich der Medienkompetenz (§ 20a);
b) Servicestelle für Beschwerden und Informationsangebote zum Thema Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste (§ 20b);
c) Schlichtungsstelle nach dem 9b. Abschnitt des AMD G;
d) außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach dem KDD-G;
e) Beschwerdestelle nach § 89b des Urheberrechtsgesetzes;
f) KI-Servicestelle;
6. gegebenenfalls über den Fortgang der Arbeiten im Bereich der Digitalisierung (§ 21 AMD-G);
7. über die Vollziehung des MedKF TG.
(4) Der Bericht ist dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie jährlich bis zum 30. Juni zu übermitteln. Der Bericht ist vom Bundeskanzler, hinsichtlich jener Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie fallen, im Einvernehmen mit diesem, dem Nationalrat vorzulegen. Im Anschluss ist der Bericht durch die RTR-GmbH in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Rückverweise
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 33i Abwicklung der Förderungen
…Zweckmäßigkeit – Personal- und Sachaufwand der RTR GmbH für die Besorgung der Aufgaben nach diesem Abschnitt zu bestreiten. (3) Unbeschadet des § 19 KOG hat die RTR GmbH sämtliche Förderergebnisse spätestens innerhalb des dem Datum der Förderentscheidung folgenden Quartals in geeigneter Weise auf ihrer Website zu veröffentlichen.…
§ 13 Zuständigkeit
…des ORF G, die werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und des § 18 sowie des § 31 Abs. 19 erster bis fünfter Satz ORF-G), insbesondere a) Verfahren betreffend die Einhaltung der Programmgrundsätze und des Objektivitätsgebots; b) Angelegenheiten des Unternehmensgegenstandes und der Erfüllung der…
§ 32b Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger
…Verhaltensrichtlinien sowie über die Art, Anzahl und Erledigung von Beschwerdefällen zu berichten. Diese hat ihre Bewertung und Empfehlungen zur Wirksamkeit in ihrem Tätigkeitsbericht (§ 19) darzustellen.…
§ 2 Aufgaben und Ziele der KommAustria
…§ 36 Abs. 1 und 2, §§ 37 und 38 sowie 42 bis 45 AMD-G und der §§ 19 und 20 PrR-G durch private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat die KommAustria in regelmäßigen, zumindest aber monatlichen Abständen bei allen Rundfunkveranstaltern…
MedKF-TG · Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz
§ 4a Bericht über die Anwendung der Bestimmungen zur Bekanntgabepflicht
…Die KommAustria hat über die Anwendung der §§ 2, 3 und 4 in dem in § 19 Abs. 2 KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht zu berichten.…
ORF-G · ORF-Gesetz
§ 5 Weitere besondere Aufträge
…zum Jahr 2030 ist vom Österreichischen Rundfunk die Barrierefreiheit aller seiner Sendungen mit Sprachinhalten anzustreben. (2b) Die Regulierungsbehörde hat in ihrem Tätigkeitsbericht (§ 19 KOG) auch für den Österreichischen Rundfunk den Stand und die Entwicklung hinsichtlich der in Abs. 2 beschriebenen Verpflichtung mit einer vergleichsweisen Darstellung der beabsichtigten Zielwerte…
KDD-G · Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz
§ 7 Evaluierung
…Die KommAustria hat jedes zweite Jahr im Rahmen des Tätigkeitsberichts (§ 19 Abs. 2 KOG) eine Evaluierung der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen und ihrer Finanzierung vorzunehmen. Die erste Evaluierung hat in dem das Jahr 2024 betreffenden Tätigkeitsbericht zu…
UrhG · Urheberrechtsgesetz
§ 89c Aufsicht über Anbieter großer Online-Plattformen
…RTR GmbH nach diesem Bundesgesetz zu überweisen ist. (8) Die Aufsichtsbehörde hat im Rahmen des über das Jahr 2023 zu erstellenden Tätigkeitsberichts (§ 19 Abs. 2 KOG) mit Unterstützung der Beschwerdestelle die Effizienz der in § 89b Abs. 2, Abs. 4 zweiter Satz und Abs. 5 vorgesehenen Verhaltenspflichten…
QJF-G · Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz
§ 17 Kommunikationsbehörde Austria
…der nach dem KommAustria-Gesetz – KOG, BGBl. I Nr. 32/2001, eingerichteten Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). (2) Unbeschadet des § 19 KOG hat die KommAustria sämtliche Förderergebnisse spätestens zwei Wochen nach Auszahlung in geeigneter Weise auf ihrer Website zu veröffentlichen.…