§ 25 Verschwiegenheit
In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date
KMG 2019
Gliederung
3. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für Veranlagungen und Wertpapiere
§ 25 Verschwiegenheit
Auf alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, einschließlich der Meldestelle, ist § 14 Abs. 2 FMABG anzuwenden.
§ 25 KMG 2019 · KMG 2019 · Kapitalmarktgesetz 2019
§ 25 Verschwiegenheit
…§ 25. Auf alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, einschließlich der Meldestelle, ist § 14 Abs. 2 FMABG anzuwenden.…
§ 30 Inkrafttreten
…Die §§ 10 und 15 treten jedoch mit dem Tag, der auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt folgt, in Kraft. (2) Das Kapitalmarktgesetz – KMG , BGBl. Nr. 625/1991 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2019, tritt unbeschadet Art. 46 Abs. 3…
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