KMG 2019
Gliederung
2. Hauptstück Öffentliches Angebot von Wertpapieren
§ 12 Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129
(1) Dieses Hauptstück dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/1129.
(2) Die Prospektpflicht gemäß Abs. 3 gilt nicht für ein Angebot von Wertpapieren von einem Gesamtgegenwert im EWR von weniger als zwei Millionen Euro; in diese Obergrenze sind die allfälligen Einnahmen aus nach dieser Bestimmung prospektbefreiten Angeboten von Wertpapieren der letzten zwölf Monate einzubeziehen. In diesem Fall kann stattdessen freiwillig ein Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt werden, womit aber auch alle Rechtsfolgen des 2. Hauptstücks dieses Bundesgesetzes verbunden sind.
(3) Sofern ein öffentliches Angebot von Wertpapieren einen Gesamtgegenwert im EWR von weniger als zwölf Millionen Euro während eines Zeitraums von zwölf Monaten beträgt, ist ein vereinfachter Prospekt gemäß der Anlage Dzu erstellen. In diesem Fall kann stattdessen freiwillig ein Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt werden, womit aber auch alle Rechtsfolgen des 2. Hauptstücks dieses Bundesgesetzes verbunden sind. Emissionen von Wertpapieren gemäß AltFG sind einzurechnen.
(4) Sofern für ein öffentliches Angebot im Sinne des Abs. 3 ein vereinfachter Prospekt erstellt wurde, ist dieser auf die gleiche Art wie sonstige Wertpapierprospekte von der FMA zu billigen; im Übrigen gelten für diese Angebote jedoch die Bestimmungen für Veranlagungen des ersten und des dritten Hauptstücks, nicht jedoch § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 4 und § 7. Die Billigung (Amtssignatur) der FMA ersetzt in diesen Fällen den Kontrollvermerk des Prospektkontrollors. § 13 Abs. 4 ist anzuwenden.
§ 12 KMG 2019 · KMG 2019 · Kapitalmarktgesetz 2019
§ 12 Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129
…Zweck dieses Hauptstücks § 12. (1) Dieses Hauptstück dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/1129 . (2) Die Prospektpflicht gemäß Abs. 3 gilt nicht für ein Angebot von…
§ 30 Inkrafttreten
…Die §§ 10 und 15 treten jedoch mit dem Tag, der auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt folgt, in Kraft. (2) Das Kapitalmarktgesetz – KMG , BGBl. Nr. 625/1991 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2019, tritt unbeschadet Art. 46 Abs. 3…
§ 26a Verhältnis zur Verordnung (EU) 2020/1503
…die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1503 fallen. (2) In den Betragsgrenzen gemäß § 5 Abs. 3 und § 12 Abs. 3 sind Schwarmfinanzierungsangebote, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1503 fallen, zu berücksichtigen.…
§ 24 Emissionskalender
… a und c, Abs. 4 Buchstaben e, h und i der Verordnung (EU) 2017/1129 und für Wertpapiere gemäß § 12 Abs. 2 und Veranlagungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, 1a bis 1c und 3 . (3) Die Meldestelle hat die…
§ 3 AltFG · AltFG · Alternativfinanzierungsgesetz
§ 3 Anwendungsbereich
…diesem Bundesgesetz; b) Angebote unter vereinfachtem Prospekt nach § 5 Abs. 3 KMG 2019 sowie Angebote unter vereinfachtem Prospekt nach § 12 Abs. 3 KMG 2019; c) Angebote von Wertpapieren, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß Art. 3 Abs. 2 lit. b der Verordnung (EU…
Rückverweise