Die zur Umsetzung des bundesweit gültigen Klimatickets erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch
1. Zuwendungen des Bundes nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel;
2. Einnahmen aus dem Verkauf von Jahresnetzkarten, die zweckgebunden für Zwecke gemäß § 3 zu verwenden sind.
Rückverweise
KlimaticketG · Klimaticketgesetz
§ 4 Anerkennung und Abgeltung
…Anerkennung des bundesweit gültigen Klimatickets sowie die Abgeltung erfolgen hinsichtlich 1. Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften, Gebietskörperschaften und Personenverkehrsunternehmen, welche vorwiegend den Verkehrsbedarf innerhalb eines Stadtgebietes gemäß § 2 Abs. 1 Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 204/1999, befriedigen, im Wege von vertraglichen Vereinbarungen und 2. erlösverantwortlicher…
§ 3 Verwendung der Mittel
…Die Mittel gemäß § 2 sind insbesondere zu verwenden für 1. Kosten der Abgeltungen an örtliche Behörden im Sinne des Art. 2 lit. c der Verordnung (EG) Nr…