§ 23 Geschlechtsneutrale Formulierung
In Kraft seit 07. Juli 2007
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KLI.EN-FondsG
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 23 Geschlechtsneutrale Formulierung
Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.
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