§ 24 Erklärung
In Kraft seit 01. Juli 1997
Up-to-date
§ 24 Erklärung — KGG
Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den §§ 17 und 18 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 27 verpflichten.