BundesrechtBundesgesetzeKonsulargebührengesetz 1992§ 3

§ 3Entstehung des Abgabenanspruchs

In Kraft seit 01. März 1992
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Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Beginn der Amtshandlung. Eine Amtshandlung ist als begonnen anzusehen, sobald die Tätigkeit der Vertretungsbehörde tatsächlich einsetzt.

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