§ 58 Wöchentliche Höchstarbeitszeit
In Kraft seit 14. Februar 2013
Up-to-date
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines selbstständigen Kraftfahrers darf 48 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann bis zu 60 Stunden betragen, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von sechs Monaten 48 Stunden nicht übersteigt.
Rückverweise
KflG · Kraftfahrliniengesetz
§ 47 Strafbestimmungen
…Wiederholungsfall von 145 Euro bis 1 500 Euro zu bestrafen. (10) Wer als selbstständiger Kraftfahrer 1. die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß § 58 überschreitet, 2. die gemäß § 59 vorgeschriebenen Ruhepausen nicht einhält, 3. an Tagen, an denen er Nachtarbeit leistet, die gemäß § 60 Abs…