§ 38 Vorübergehende Zulassung — KFG 1967
(1) Kraftfahrzeuge und Anhänger sind auf Antrag für die Dauer von höchstens einem Jahr vorübergehend zuzulassen, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz, seine Hauptniederlassung oder seinen Sitz nicht im Bundesgebiet hat und die im § 37 Abs. 2 angeführten Unterlagen und Nachweise ordnungsgemäß erbracht sind.
(2) Bei einem Antrag auf vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen, die in das Bundesgebiet eingebracht wurden, gilt, sofern keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges bestehen, als Nachweis gemäß § 37 Abs. 2 lit. a auch ein Dokument, aus dem zu ersehen ist, daß das Fahrzeug oder die Type, der das Fahrzeug angehört, im Ausland genehmigt ist, oder die Feststellung auf Grund einer besonderen Überprüfung gemäß § 56 Abs. 1, daß das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.
(3) Vorübergehend zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung verwendet werden.
§ 28 KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
§ 28 Allgemeines
…für Österreich gelten. Die Genehmigung darf nur unter der Bedingung erteilt werden, daß Fahrzeuge dieser Type, bei Einzelgenehmigungen das einzelne Fahrzeug, nur gemäß § 38 vorübergehend zugelassen werden. (8) Wenn eine nach früheren Vorschriften genehmigte Type oder ein genehmigtes einzelnes Fahrzeug oder Fahrgestell nicht oder nicht mehr den Bestimmungen dieses…
§ 40 Verfahren bei der Zulassung
…des Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat der Hauptwohnsitz des Mieters als dauernder Standort des Fahrzeuges. (2) Über einen Antrag auf vorübergehende Zulassung (§ 38) hat die Behörde zu entscheiden, in deren örtlichem Wirkungsbereich der Antragsteller seinen Aufenthalt hat. (2a) Im Verfahren auf Zulassung eines Fahrzeuges oder bei Adressänderungen kann…
§ 44 Aufhebung der Zulassung
…wurde, c) Auflagen, unter denen das Fahrzeug zugelassen worden ist, nicht eingehalten wurden, d) ein vorübergehend zugelassenes Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Beförderung verwendet wurde (§ 38 Abs. 3), e) das Fahrzeug-Genehmigungsdokument durch die Genehmigung von Änderungen am Fahrzeug seine Gültigkeit verloren hat und der Behörde nicht abgeliefert wurde (§…
§ 40a Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Zulassung
…und 12 in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument, 3. Streichung der Befristung der Zulassung (§ 37 Abs. 4), 4. Vornahme der vorübergehenden Zulassung (§ 38), 5. die Verständigung der gesetzlichen Interessenvertretung (§ 40 Abs. 6), 6. die Ausstellung des Zulassungsscheines (§ 41 Abs. 1, § …
Anl. 1 BVwAbgV · BVwAbgV · Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
Anl. 1
…2 KFG 1967) 34,80 301. Zulassung und vorübergehende Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers zum Verkehr (§ 37 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 KFG 1967), und zwar a) eines Personenkraftwagens (§ 2 Z 5 KFG 1967) oder Kombinationskraftwagens (§ 2 Z 6 KFG 1967…
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