(1) (Anm.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl. Nr. 720/1990)
(2) Bewerber um eine Lenkerberechtigung, für die eine Bewilligung zur Vornahme von Übungsfahrten vor dem 1. Jänner 1989 erteilt wurde, sind von Art. I Z 54 hinsichtlich § 70 Abs. 2a lit. b und Art. I Z 54 hinsichtlich § 122 Abs. 3a ausgenommen, wenn sie erstmals zur praktischen Lenkerprüfung vor dem 1. Juli 1989 antreten; andernfalls müssen sie die im § 122 Abs. 3a KFG 1967 angeführte Schulung nachweisen.
Rückverweise
KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 615/1977, zu den §§ 33, 43, 44, 56, 57a, 65, 123 bis 127, 132 und 133, BGBl. Nr. 267/1967)
…ausgestellt hat, unverzüglich zu übersenden. Das Fahrzeug ist innerhalb von zwei Wochen nach der Überprüfung oder Begutachtung abzumelden; § 43 Abs. 1 und 2 KFG 1967 gilt sinngemäß. Kommt der Zulassungsbesitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so hat die Behörde die Zulassung aufzuheben; § 44 Abs. 3 und 4 KFG…
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 552/1984, zu den §§ 4, 41 und 57a, BGBl. Nr. 267/1967)
…nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen, sind von Art. I Z 1 ausgenommen; sie müssen aber den bisherigen Vorschriften entsprechen. § 132 KFG 1967 bleibt unberührt. (2) Motorfahrräder, deren Typen oder die einzeln nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes genehmigt werden, sind bis zum Inkrafttreten von Vorschriften über die Bauart und Ausrüstung zur…
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 631/1982, zu den §§ 4, 14, 15, 18, 19, 26, 55 und 57a, BGBl. Nr. 267/1967)
…1) An den im Art. I Z 34 (§ 57a Abs. 1 lit. d) angeführten Anhängern muß ab 1. Jänner 1984 eine den Vorschriften…