§ 3a
In Kraft seit 01. September 2019
Up-to-date
Mittel des Fonds aus Aufstockungsbeträgen sind ausschließlich für Maßnahmen gemäß § 3 Z 1 und Z 3 zu verwenden.
Rückverweise
KatFG 1996 · Katastrophenfondsgesetz 1996
§ 7
…Jänner 1996 in Kraft. (2) Zum Zeitpunkt der Kundmachung dieses Bundesgesetzes beim Bundesministerium für Finanzen nach dem Katastrophenfondsgesetz 1986 anhängige Anträge sind nach dem Katastrophenfondsgesetz 1996 abzuwickeln. Im Jahr 1996 bereits erfolgte Zahlungen sind auf die Mittel nach diesem Bundesgesetz anzurechnen. (2a) § 3 samt Überschrift und § 5…