§ 95 Vollziehung
§ 95 Vollziehung — KartG 2005
§ 95 Vollziehung — KartG 2005
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 61/2005
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2006
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40065880
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut, und zwar
1. hinsichtlich des § 3 Abs. 1, des § 10 Abs. 2, des § 18 Abs. 1 und des § 65 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
2. hinsichtlich des § 3 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Finanzen und
3. hinsichtlich des IV. Hauptstücks im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.
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