§ 72 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern
§ 72 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern — KartG 2005
§ 72 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern — KartG 2005
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 61/2005
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2006
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40065857
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Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil ihnen die Voraussetzungen für die Ernennung fehlen oder Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.
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