§ 72 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern
In Kraft seit 01. Januar 2006
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Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil ihnen die Voraussetzungen für die Ernennung fehlen oder Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.
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