(1) Statt der in § 26 vorgesehenen Abstellung kann das Kartellgericht Verpflichtungszusagen der beteiligten Unternehmer und Unternehmervereinigungen für bindend erklären, wenn auch unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Marktteilnehmer zu erwarten ist, dass diese Zusagen künftige Zuwiderhandlungen ausschließen. Durch diese Entscheidung wird das Verfahren beendet.
(2) Das Kartellgericht hat das Verfahren wieder aufzunehmen,
1. wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt geändert haben,
2. wenn die beteiligten Unternehmer oder Unternehmervereinigungen ihre Verpflichtungen nicht einhalten oder
3. wenn die Entscheidung auf unvollständigen, unrichtigen oder irreführenden Angaben der beteiligten Unternehmer oder Unternehmervereinigungen beruht.
Rückverweise
KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 35 Zwangsgelder
… 26, einen Auftrag nach § 16 oder eine einstweilige Verfügung nach § 48 zu befolgen; b) eine durch Entscheidung nach § 27 für bindend erklärte Verpflichtungszusage einzuhalten; c) im Rahmen einer Hausdurchsuchung (§ 12 WettbG) den Zugang zu Beweismitteln, die in elektronischer Form in den zu…
§ 86 Inkrafttreten
… 30 Abs. 3, §§ 37a bis 37m in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2017 treten mit 27. Dezember 2016 in Kraft. § 79 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2017 tritt mit…
§ 29 Geldbußentatbestände
…von Vergeltungsmaßnahmen (§ 6) oder dem Durchführungsverbot (§ 17) zuwiderhandelt, b) einem Auftrag nach § 16 nicht nachkommt, c) nach § 27 für verbindlich erklärte Verpflichtungszusagen nicht einhält oder d) gegen Art. 101 oder Art. 102 AEUV verstößt; 2. bis zu einem Höchstbetrag von 1…
TKG 2021 · Telekommunikationsgesetz 2021
§ 210 Antragsrechte beim Kartellgericht
…dass ein Sachverhalt dem Kartellgesetz unterliegt, hat sie diesen Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag nach § 28 Abs. 1 und 2 Kartellgesetz 2005 (KartG 2005), BGBl. Nr. 61/2005, an das Kartellgericht zu richten. (2) Bei Zuwiderhandlungen gegen die im ersten Hauptstück des KartG 2005 enthaltenen…
WettbG · Wettbewerbsgesetz
§ 2 Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde
…5. Durchführung eines Wettbewerbsmonitorings, insbesondere über die Entwicklung der Wettbewerbsintensität in einzelnen Wirtschaftszweigen oder wettbewerbsrechtlich relevanten Märkten sowie eines Monitorings von Verpflichtungszusagen nach § 27 KartG 2005. 6. allgemeine Untersuchungen eines Wirtschaftszweiges, sofern die Umstände vermuten lassen, dass eine Missachtung der verpflichteten Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 PreisG 1992 vorliegt. (Anm…