§ 15 Bekanntmachung von Entscheidungen
In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat den Spruch von Entscheidungen, mit denen ein Zusammenschluss mit Beschränkungen oder Auflagen im Sinn des § 12 Abs. 3 nicht untersagt wird, nach deren Rechtskraft öffentlich bekanntzumachen.
Rückverweise
KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 7 Begriffsbestimmung
…wirtschaftlichen Einheit erfüllt. (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013) (4) Gehören alle beteiligten Unternehmen einem Konzern (§ 15 Aktiengesetz 1965, BGBl. Nr. 98, § 115 des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, RGBl. Nr. 58/1906) an, so liegt…