§ 15 Bekanntmachung von Entscheidungen
§ 15 Bekanntmachung von Entscheidungen — KartG 2005
§ 15 Bekanntmachung von Entscheidungen — KartG 2005
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 61/2005
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2006
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40065800
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat den Spruch von Entscheidungen, mit denen ein Zusammenschluss mit Beschränkungen oder Auflagen im Sinn des § 12 Abs. 3 nicht untersagt wird, nach deren Rechtskraft öffentlich bekanntzumachen.
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