Zur Bewertung des Einsatzes ausgewählter hochpreisiger und spezialisierter Arzneispezialitäten im intramuralen Bereich oder an der Nahtstelle zwischen extra- und intramuralem Bereich hat die/der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin/Bundesminister ein nationales Bewertungsboard einzurichten. Für die Kostentragung des Bewertungsboards einschließlich der Geschäftsstelle (§ 62h) durch den Bund gilt § 59f Abs. 5 Z 3.
Rückverweise
StKAG · Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012
§ 62 Einrichtung und Aufgaben der Arzneimittelkommission
…Beschaffung von und den Umgang mit Arzneimitteln. (3) Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Arzneimittelkommission unter Anwendung der Empfehlungen des Bewertungsboards gemäß § 62d KAKuG nachstehende Grundsätze zu berücksichtigen: 1. Für die Anwendung der Arzneimittel ist ausschließlich der Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten maßgeblich. 2. Die Auswahl und Anwendung der Arzneimittel…
K-KAO · Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 - K-KAO
§ 49a § 49a
…Arzneimitteln. (6) Die Träger von Krankenanstalten haben sicherzustellen, dass die Arzneimittelkommission bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unter Anwendung der Empfehlungen des Bewertungsboards gemäß § 62d KAKuG insbesondere nachstehende Grundsätze berücksichtigt: a) für die Anwendung der Arzneimittel ist ausschließlich der Gesundheitszustand der Patienten maßgeblich; b) die Auswahl und Anwendung der Arzneimittel darf…
Oö. KAG 1997 · Oö. Krankenanstaltengesetz 1997
§ 41a § 41aArzneimittelkommission
…Arzneimitteln. (3) Die Rechtsträger von Krankenanstalten haben sicherzustellen, dass die Arzneimittelkommission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unter Anwendung der Empfehlungen des Bewertungsboards gemäß § 62d KAKuG insbesondere nachstehende Grundsätze berücksichtigt: 1. Für die Anwendung der Arzneimittel ist ausschließlich der Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten maßgeblich. 2. Die Auswahl und Anwendung der…