4Ob530/62—OGH Entscheidung
02. April 1963
…es in § 93 (2) JN. für notwendig befunden hat, anzuordnen, daß die Wechselschuldner als Streitgenossen geklagt werden können, was zumal bei Bestand des § 89 JN. entbehrlich wäre, wenn man eine Streitgenossenschaft gemäß § 11 Z. 2 JN. annimmt (s. dazu Materialien I, 80, 694, 729). Es ist aber recht naheliegend…