JGG
Gliederung
Zweiter Teil Jugendliche
Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln
§ 9 Arten
Erziehungsmaßregeln sind
1. die Erteilung von Weisungen,
2. die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.
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