BundesrechtBundesgesetzeJugendgerichtsgesetzZweiter Teil JugendlicheDrittes Hauptstück Vollstreckung und VollzugErster Abschnitt VollstreckungVierter Unterabschnitt Untersuchungshaft§ 89c

§ 89cVollstreckung der Untersuchungshaft

Up-to-date