BundesrechtBundesgesetzeJugendgerichtsgesetzZweiter Teil JugendlicheZweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und JugendstrafverfahrenDritter Abschnitt JugendstrafverfahrenNeunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts§ 80

§ 80Privatklage und Nebenklage

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