BundesrechtBundesgesetzeJugendgerichtsgesetzZweiter Teil JugendlicheZweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und JugendstrafverfahrenDritter Abschnitt JugendstrafverfahrenSechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen§ 65

§ 65Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen

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