BundesrechtBundesgesetzeJugendgerichtsgesetzZweiter Teil JugendlicheZweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und JugendstrafverfahrenDritter Abschnitt JugendstrafverfahrenFünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe§ 64

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