JGG
Gliederung
SIEBENTER ABSCHNITT Bestimmungen über den Jugendstrafvollzug
§ 60 Kosten des Strafvollzuges
Rückverweise
Jugendliche und erwachsene Strafgefangene, die dem Jugendstrafvollzug unterstellt sind, sind zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafvollzuges nach § 32 Abs. 2 zweiter Fall StVG nicht verpflichtet.