Jugendliche und erwachsene Strafgefangene, die dem Jugendstrafvollzug unterstellt sind, sind zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafvollzuges nach § 32 Abs. 2 zweiter Fall StVG nicht verpflichtet.
Rückverweise
§23 StGB (vgl §89 Abs1 Z1 ASVG); kein Ruhen der Pensionsleistung im Maßnahmenvollzug gem §21 Abs1 StGB für nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher. §60 JGG, der die Leistung von Beiträgen zu den Haftkosten aus dem Arbeitseinkommen von Jugendlichen vorsieht, steht daher zu §324 Abs4 ASVG (betr die sinngemäße Anwendung…
…den Bund schuldig zu erkennen, den Betrag von insgesamt EUR 28.663,76 s.A. binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen. Begründend wird dazu ausgeführt: Gemäß §60 Jugendgerichtsgesetz 1988 (im Folgenden: JGG), BGBl. 599/1988 idF BGBl. I 164/2004, seien Jugendliche zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafvollzuges nicht verpflichtet. Diese Bestimmung stehe damit…
…die Enthebung berechtigt. Bei der Bemessung des auch für die Zeit, in der wesentliche Lebensbedürfnisse während der verhängten Untersuchungshaft vom Bund getragen wurden (vgl § 60 JGG), gebührenden Unterhalts kommt es nicht darauf an, welche Zahlungen die Mutter, der die Obsorge zusteht, an Taschengeld leistete, sondern auf den nach den Verhältnissen des…
…Abs 3 StVG zu den Kosten des elektronisch überwachten Hausarrests) vor. Für Jugendliche und dem Jugendstrafvollzug unterstellte Erwachsene ist dieser Kostenbeitrag eingeschränkt (§ 60 JGG). Grundlegende Erwägung hiefür war, die Resozialisierung des Entlassenen nicht dadurch zu gefährden, dass man von ihm die Bezahlung von Vollzugskosten verlangt (EBRV 511 …