BundesrechtBundesgesetzeJugendgerichtsgesetzZweiter Teil JugendlicheZweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und JugendstrafverfahrenDritter Abschnitt JugendstrafverfahrenVierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung§ 57

§ 57 Entscheidung über die Aussetzung

Up-to-date
§ 57 Entscheidung über die Aussetzung — JGG | GesetzeFinden.at