(weggefallen)
§ 1 JGHV · JGHV · Jugendgerichtshilfe-Verordnung
§ 1 Aufgaben
…1) In allen Bundesländern außer Wien (wo bereits nach § 49 Abs. 1 JGG die Wiener Jugendgerichtshilfe besteht) ist als Teil der Familien- und Jugendgerichtshilfe eine Jugendgerichtshilfe eingerichtet, die die Staatsanwaltschaften und Gerichte dadurch unterstützt, dass sie folgende Aufgaben…
§ 106c AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 106c
…und Telekommunikationseinrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (2) Für jene Bezirksgerichte in Wien, für die keine Familiengerichtshilfe eingerichtet ist, fungiert die Wiener Jugendgerichtshilfe ( § 49 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz 1988 ) als Familiengerichtshilfe. (3) Bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen die in der Familiengerichtshilfe tätigen Personen den Beamten im Sinne des § 74 Abs. 1…
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