BundesrechtBundesgesetzeJugendgerichtsgesetzZweiter Teil JugendlicheErstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre FolgenSechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe§ 30

§ 30Verhängung der Jugendstrafe;Tilgung des Schuldspruchs

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