§ 5 Rechtsanspruch und Rechtspersönlichkeit
In Kraft bis 31. Dezember 2027
Up-to-date
(1) Auf die Gewährung einer Zuwendung aus dem Jungfamilienfonds besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuwendung kann bis zur Ausschöpfung des Jungfamilienfonds gewährt werden.
(2) Dieser Fonds besitzt keine Rechtspersönlichkeit.
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