§ 3 Richtlinien
Up-to-date
§ 3 Richtlinien — JFFG
Die Abwicklung von Zuwendungen aus dem Jungfamilienfonds hat nach Maßgabe der hierfür vom Vorstand der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu erlassenden Fonds-Richtlinien zu erfolgen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden