§ 11 Vollzug
In Kraft bis 31. Dezember 2027
Up-to-date
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betraut.
Rückverweise
JFFG · Jungfamilienfondsgesetz
§ 10 Rücküberweisung von Mitteln
…des Außer-Kraft-Tretens nicht verbrauchte Mittel nach § 1 Abs. 2 sind an den Unterstützungsfonds der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen nach § 11 Selbständigen- Sozialversicherungsgesetz (SVSG), BGBl. I Nr. 100/2018, zu überweisen, wobei § 11 Abs. 2 und 3 SVSG nicht zur Anwendung…