Zur Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die die Weiterverwendung von Dokumenten nach diesem Bundesgesetz betreffen, sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
Rückverweise
IWG 2022 · Informationsweiterverwendungsgesetz 2022
§ 16 Schlichtung
…1) Zur gütlichen Einigung über Rechtsstreitigkeiten können Rechtsträger, die Dokumente weiterverwenden oder deren Weiterverwendung beabsichtigen, vor Einbringung einer Klage gemäß § 15 eine Schlichtungsstelle befassen. (2) Die Schlichtungsstelle besteht aus drei Mitgliedern. Je ein Mitglied wird von jeder Partei bestellt; die beiden Mitglieder wählen den Vorsitzenden. Dieser…
§ 17 Vollziehung
… 14 der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister bzw. der zuständigen Bundesministerin; 2. hinsichtlich § 15 der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Justiz; 3. hinsichtlich der Angelegenheiten, die nur den Wirkungsbereich eines Mitglieds der Bundesregierung betreffen, dieses und 4. im Übrigen…
§ 6 Anforderungen an den Weiterverwendungsantrag und dessen weitere Bearbeitung
…oder wenn keine solche Frist festgelegt ist, binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrags zu bearbeiten und unter Hinweis auf die Rechtsschutzmöglichkeiten (§§ 15 und 16) 1. die beantragten Dokumente zur Gänze zur Weiterverwendung bereitzustellen oder 2. die beantragten Dokumente teilweise zur Weiterverwendung bereitzustellen und dem Antragsteller schriftlich unter…