§ 4 Vorrangige Bereiche
In Kraft seit 31. März 2013
Up-to-date
Intelligente Verkehrssysteme werden vorrangig in folgenden Bereichen eingeführt:
1. Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten;
2. Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement;
3. IVS-Anwendungen für die Straßenverkehrssicherheit;
4. Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur.
Rückverweise
IVS-G · IVS-Gesetz
§ 5 Spezifikationen und Maßnahmen
…Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie kann unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 3 nach Anhörung des IVS-Beirats (§ 13) mit Verordnung 1. Spezifikationen, die von der Kommission gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2010/40/EU angenommen wurden, für verbindlich…