§ 9 Verordnungsermächtigung
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ermächtigt, die Übermittlung der Daten sowie Durchführungsbestimmungen mit Verordnung näher zu regeln.
Rückverweise
IStVG · Internationales Steuervergütungsgesetz
§ 14 Vollziehung
…ist der Bundesminister für Finanzen betraut. (2) Mit der Vollziehung des § 1 Abs. 3, des § 8 und des § 9 ist auch der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, und mit der Vollziehung des § 2 Abs. 1 ist auch – soweit es…