§ 7 Statutenwechsel
§ 7 Statutenwechsel — IPRG
§ 7 Statutenwechsel — IPRG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 304/1978
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1979
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031293
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Die nachträgliche Änderung der für die Anknüpfung an eine bestimmte Rechtsordnung maßgebenden Voraussetzungen hat auf bereits vollendete Tatbestände keinen Einfluß.