IPRG
Gliederung
ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 32 Verhältnis zu anderen Verweisungsnormen
Für dingliche Rechte an einer unbeweglichen Sache ist der § 31 auch dann maßgebend, wenn diese Rechte in den Anwendungsbereich einer anderen inländischen Verweisungsnorm fallen.
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