§ 32 Verhältnis zu anderen Verweisungsnormen — IPRG
Für dingliche Rechte an einer unbeweglichen Sache ist der § 31 auch dann maßgebend, wenn diese Rechte in den Anwendungsbereich einer anderen inländischen Verweisungsnorm fallen.
Zu den materiellen Erbrechtsfragen gehören unter anderem auch das gesamte Noterbsrecht und Pflichtteilsrecht, sowie (vorbehaltlich des § 28 Abs 2 IPRG und des § 32 IPRG) der gesamte Erbschaftserwerb (unmittelbarer Nachlaßübergang oder behördliche Übertragung).…
Unter "Erwerb" ist dabei nach den Materiellen (RV 784 BlGNr 14.GP 47) nur der sachenrechtliche Erwerbsakt (Modus), nicht aber auch der Erwerbstitel gemeint. § 32 IPRG bezieht sich also auch im Erbrecht nur auf den erforderlichen Modus des dinglichen Erbschaftserwerbs (also auf die Frage, ob unmittelbarer Übergang auf den Berechtigten stattfindet…
…entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß zum Erbstatut des § 28 Abs 1 IPRG - vorbehaltlich des § 28 Abs 2 und des § 32 IPRG - auch das gesamte Noterb- und Pflichtteilsrecht gehören (SZ 59/205 ua) und daß die Anknüpfung des § 28 Abs 1 IPRG an das Personalstatut des…
…zu befolgen. Das kann dazu führen, daß verschiedene Nachlaßteile letztlich verschiedenen Erbrechten unterliegen (Schwimann in Rummel II zu § 28 IPRG, Rdz 2). Gemäß § 32 IPRG ist der Erwerb und der Verlust dinglicher Rechte an körperlichen Sachen nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sich die Sachen bei Vollendung…
…Recht zu beurteilenden materiellen Erbrechtsfragen gehören unter anderem auch das gesamte Noterb- und Pflichtteilsrecht, sowie (vorbehaltlich des § 28 Abs 2 IPRG und des § 32 IPRG) der gesamte Erbschaftserwerb (unmittelbarer Nachlaßübergang oder behördliche Übertragung) (Schwimann in Rummel, ABGB, Rz 1 zu § 28 IPRG; derselbe, Grundriß des IPRG 257; derselbe NZ…
…den aber nach österr. Recht zu beurteilenden materiellen Erbrechtsfragen gehören u.a. (vorbehaltlich des § 28 Abs 2 IPRG und des § 32 IPRG) der gesamte Erbschaftserwerb (4 Ob 522/91 = JBl 1992, 460 = ZfRV 1993, 35 [ Zemen ] mwN). § 28 …
…dem letzten Personalstatut des Erblassers unterstellt. Danach sei insbesondere die Frage zu beurteilen, welche Personen als Erben berufen seien. Daran änderten die Bestimmungen des § 32 IPRG (iVm § 31 IPRG) und des § 28 Abs.2 IPRG nichts. Diese bezögen sich nur auf den dinglichen Erbschaftserwerb, nicht aber auf die Voraussetzungen…
…ausdrücklicher Rechtswahl sei auf den Ehepakt das zur Zeit der Eheschließung bestehende Ehewirkungsstatut des § 18 IPRG und damit deutsches Recht anzuwenden. § 32 IPRG käme nicht zum Tragen, weil keine sachenrechtliche, sondern eine ehegüterrechtliche Frage zu lösen sei. Für die allgemeinen Wirkungen der Ehe sei gemäß Art 14…
…des dinglichen Servitutenrechtes an der im Inland gelegenen Liegenschaft, die ausschließlich nach inländischem Recht zu erfolgen hat (Sachstatut, seit 1. Jänner 1979 nunmehr ausdrücklich § 32 IPRG) ergibt, daß bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Ehegatten eine Absicht, der Klägerin ein dingliches Recht zu verschaffen, nicht nur unerörtert blieb, sondern auch schon deshalb…
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