Die Voraussetzungen, die Wirkungen und die Aufhebung einer Todeserklärung oder einer Beweisführung des Todes sind nach dem letzten bekannten Personalstatut des Verschollenen zu beurteilen.
Rückverweise
…nicht bloß beschränkt wirksamen Todeserklärung von Ausländern in Anspruch zu nehmen. Dies kann im Hinblick auf die geänderte materielle Rechtslage angenommen werden, da nach § 14 IPRG die Voraussetzungen, die Wirkungen und die Aufhebung einer Todeserklärung oder einer Beweisführung des Todes nach dem letzten bekannten Personalstatut des Verschollenen zu beurteilen sind und…
…131). Diesbezüglich sei auch durch das Inkrafttreten des § 51 Abs 1 IPRG am 1. Jänner 1979 keine Änderung der Rechtslage eingetreten. Da im § 14 IPRG nur das auf die Voraussetzungen, die Wirkungen und die Aufhebung einer Todeserklärung anwendbare materielle Recht geregelt werde, eine Verfahrens- oder Zuständigkeitsbestimmung aber darin nicht enthalten…