BundesrechtBundesgesetzeInsolvenzordnungZweiter Teil InsolvenzverfahrenErstes Hauptstück Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt Eröffnung des InsolvenzverfahrensDritter Unterabschnitt Verfügungen des Gerichts§ 78a

§ 78aVerständigung der Arbeitnehmer

In Kraft seit 01. Juli 2010
Up-to-date