(1) Ausfertigungen des Ediktes sind zuzustellen:
1. jedem Insolvenzgläubiger, dessen Anschrift bekannt ist;
2. jedem im Unternehmen errichteten Organ der Belegschaft.
3. auf die nach den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln schnellste Art der Oesterreichischen Nationalbank, wenn das Insolvenzverfahren vom Gerichtshof erster Instanz eröffnet wurde.
(2) Ausfertigungen des Ediktes sind, wenn der Schuldner Unternehmer ist, der für ihn und der für seine Arbeitnehmer zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung zuzustellen. Hat der Schuldner das Vermögensverzeichnis und die Bilanz (§ 100) bereits vorgelegt, so sind sie anzuschließen.
Rückverweise
Finalitätsgesetz
§ 20
…Die Oesterreichische Nationalbank hat die ihr gemäß § 75 Abs. 1 Z 3 IO erstatteten Mitteilungen unverzüglich an den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, die anderen Behörden gemäß Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 98/26/EG…
ReO · Restrukturierungsordnung
§ 27 Inhalt von Restrukturierungsplänen
…die vorgeschlagenen Restrukturierungsmaßnahmen; b) die vorgeschlagene Laufzeit der Restrukturierungsmaßnahmen; c) die Modalitäten der Benachrichtigung und Anhörung der im Unternehmen errichteten Organe der Belegschaft (§ 75 Abs. 1 Z 2 IO) und der Arbeitnehmervertreter; d) die allgemeinen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze, wie Kündigungen, Versetzungen, Kurzarbeitsregelungen oder Ähnliches; e) eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für…
IO · Insolvenzordnung
§ 79 Bekanntmachung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens
…wie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. (2) Die Beendigung der Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist den Behörden und Stellen mitzuteilen, die gemäß §§ 75 und 78 von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens benachrichtigt worden sind. (3) Gleichzeitig ist zu veranlassen, daß die gemäß § 77 vollzogenen Anmerkungen der Eröffnung…
§ 76 Anhörung der gesetzlichen Interessenvertretungen und des Landesarbeitsamts
…Die gesetzlichen Interessenvertretungen (§ 75 Abs. 2) und das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen sowie die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice können sich innerhalb dreier Wochen über die im § …
§ 100
…ein genaues Vermögensverzeichnis nicht überreicht hat, zu dessen unverzüglicher Vorlage anzuhalten. Vom Vermögensverzeichnis sind so viele gleichlautende Abschriften (Ablichtungen) vorzulegen, daß die Verständigungen (§ 75) bewirkt, eine Abschrift dem Insolvenzverwalter zugeleitet und eine weitere für die Gerichtsakten zurückbehalten werden kann; das gilt auch für etwa überreichte Bilanzen. (Anm.: Abs. …
§ 169 Voraussetzungen
…Fortführung des Unternehmens und die Bezahlung der Masseforderungen notwendigen Mittel aufgebracht und verwendet werden sollen (Finanzplan), und e) ein Verzeichnis der nach §§ 75 und 145 Abs. 2 zu Verständigenden sowie 2. der Antrag folgende Angaben enthält: a) darüber, wie die zur Erfüllung des Sanierungsplans nötigen Mittel aufgebracht…