Das Handelsgericht Wien ist Insolvenzgericht für den Bereich des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien.
§ 19 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 19 Geschäftsverteilung bei den Gerichtshöfen I. Instanz
…Ausgleiche sowie Anträge auf Konkurseröffnung nach § 71 IO., dann Geschäftsaufsichten sind einem Senate zuzuweisen, dem im Falle der Zuständigkeit des Handelssenates (§ 64 IO., § 63 AusglO.) der Vorsitzende oder ein Mitglied des mit der Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit betrauten Senates angehören soll. 4. Die Geschäfte des Handels- und…
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