§ 42
In Kraft seit 27. Juli 2021
Up-to-date
Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.
Rückverweise
IO · Insolvenzordnung
Art. 6 In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen
…wenn der Verteilungsentwurf nach dem 30. Juni 2002 bekannt gemacht wird. (9) § 147 Abs. 1 dritter Satz KO und § 42 Abs. 1 zweiter Satz AO sind anzuwenden, wenn der Ausgleichsantrag nach dem 30. Juni 2002 angenommen wurde. (10) § 152 Abs. …