Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.
§ 42 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 42 Unzulässigkeit der Aufrechnung
…§ 42. Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.…
§ 189 Anfechtung
§ 189. Zur Anfechtung von Rechtshandlungen nach den §§ 27 bis 43 ist jeder Insolvenzgläubiger berechtigt. Aus dem Erlangten sind dem Insolvenzgläubiger die ihm entstandenen Kosten vorweg zu erstatten. Hat die Gläubigerversammlung den Insolvenzgläubiger mit der Anfechtung beauftragt, so sind diesem…
§ 172 Beschränkung der Eigenverwaltung
§ 172. (1) Dem Sanierungsverwalter sind vorbehalten: 1. die Anfechtung von Rechtshandlungen nach den §§ 27 bis 43 , wobei das durch die anfechtbare Handlung dem Vermögen des Schuldners Entgangene an den Sanierungsverwalter zu leisten und zur Befriedigung der Gläubiger zu verwenden ist, 2. die Ford…
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