BundesrechtBundesgesetzeInsolvenzordnungErster Teil InsolvenzrechtErstes Hauptstück Wirkungen der Eröffnung eines InsolvenzverfahrensZweiter Abschnitt Anfechtung der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen§ 36b

§ 36bSchutz für Transaktionen im Zusammenhang mit einer Restrukturierung

In Kraft seit 17. Juli 2021
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