BundesrechtBundesgesetzeInsolvenzordnungErster Teil InsolvenzrechtErstes Hauptstück Wirkungen der Eröffnung eines InsolvenzverfahrensZweiter Abschnitt Anfechtung der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen§ 36a

§ 36aSchutz für Finanzierungen im Zusammenhang mit einer Restrukturierung

In Kraft seit 17. Juli 2021
Up-to-date