§ 284 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung zum BGBl. I Nr. 199/2021
In Kraft seit 11. Dezember 2021
Up-to-date
95a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 199/2021 tritt mit 8. Juli 2022 in Kraft. Die Bestimmung ist auf Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem 7. Juli 2022 eröffnet oder wieder aufgenommen (§ 158 Abs. 2) werden.
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