IO
Gliederung
Rückverweise
Verfügt der Schuldner durch eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlung gegen Entgelt über
1. eine unbewegliche Sache oder
2. ein Schiff oder ein Luftfahrzeug, das der Eintragung in ein öffentliches Register unterliegt, oder
3. Wertpapiere oderandere Finanzinstrumente im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 50 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 , deren Existenz oder Übertragung die Eintragung in ein gesetzlich vorgeschriebenes Register oder Konto oder bei einer zentralen Verwahrstelle voraussetzt,
so richtet sich die Wirksamkeit dieser Rechtshandlung nach dem Recht des Staates, in dem diese unbewegliche Sache gelegen ist oder unter dessen Aufsicht das Register, das Konto oder die Verwahrstelle steht.
§ 230 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 230 Schutz des Dritterwerbers
…§ 230. Verfügt der Schuldner durch eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlung gegen Entgelt über 1. eine unbewegliche Sache oder 2. ein Schiff oder ein Luftfahrzeug…
§ 272 Inkrafttreten
…in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. (11) §§ 226, 230, 232 bis 234 und 243 in der Fassung des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken, BGBl. I Nr. 98/2014, treten…
Art. 1 Artikel 1
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 98/2014, zu den §§ 221, 226, 230, 232, 233, 234, 238, 243 und 246 , RGBl. Nr. 337/1914) Mit diesem Bundesgesetz werden 1. die Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines…
Art. 6 § 1 Artikel VI
In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen, Hinweis auf Umsetzung In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 36/2003, zu den §§ 221 bis 251 , RGBl. Nr. 337/1914) § 1. (1) Artikel I, II und III dieses Bundesgesetzes treten soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist mit 1. Ju…
§ 316 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 316 Verbot und Herabsetzung von Leistungen
…der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Versicherungsunternehmens, dass die Voraussetzung für die Eröffnung des Konkursverfahrens gemäß § 66 oder § 67 IO erfüllt ist, die Vermeidung eines Konkursverfahrens aber im Interesse der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten gelegen ist, so hat die FMA für das auf Grund der gemäß…