Hat der Schuldner eine Sache in Bestand genommen, so kann der Insolvenzverwalter, unbeschadet des Anspruches auf Ersatz des verursachten Schadens, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen oder der vereinbarten kürzeren Kündigungsfrist kündigen.
§ 23 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 23 c) Bestandverträge
…§ 23. Hat der Schuldner eine Sache in Bestand genommen, so kann der Insolvenzverwalter, unbeschadet des Anspruches auf Ersatz des verursachten Schadens, den Vertrag unter Einhaltung der…
§ 171 Umfang der Eigenverwaltung
…des Sanierungsverwalters bedürfen Rechtshandlungen, die nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehören, sowie der Rücktritt, die Kündigung oder die Auflösung der Verträge nach §§ 21, 23 und 25 . Der Schuldner muss aber auch eine zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehörende Handlung unterlassen, wenn der Sanierungsverwalter dagegen Einspruch erhebt. (2) Von der Eröffnung des…
§ 20
(1) Die Aufrechnung ist unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schuldner der Insolvenzmasse geworden oder wenn die Forderung gegen den Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre…
Fischereigesetz 2002
§ 5 Auflösung des Pachtverhältnisses
…kann die Auflösung nur ausgesprochen werden, wenn der Pächter das Vorliegen der Auflösungsgründe der lit d bis f mitzuverantworten hat. (2) Die aus § 23 der Insolvenzordnung sich ergebenden Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Die Kündigung ist vom Masseverwalter dem Landesfischereiverband unverzüglich mitzuteilen. (3) Im Fall der Auflösung des Pachtverhältnisses durch den…
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